Robin Aircraft
Flugzeugbauer beantragt Gläubigerschutz

Robin Aircraft steckt – zumindest vorläufig – in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, weshalb der französische Hersteller einen Antrag auf Gläubigerschutz gestellt hat. Außerdem müssen in Folge einer Emergency AD der EASA rund 25 Flugzeuge der DR 400-Baureihe am Boden bleiben.

Flugzeugbauer beantragt Gläubigerschutz
Foto: Tobias Barth

In einer Mitteilung vom 22. Februar geht Firmenchef Casimir Pellissier auf die Situation des Unternehmens ein. Demnach sieht sich der Hersteller der Robin-Flugzeuge sowie der Cap-Kunstflugzeuge mit Sitz in Darois bei Dijon mit Lieferverzögerungen gegenüber seinen Kunden konfrontiert. Diese seien auf "vorübergehende verwaltungstechnische Hindernisse zurückzuführen", die "kurzfristig das Gleichgewicht" des Unternehmens gefährden könnten. Die Situation habe sich ergeben, obwohl Robin kürzlich im Rahmen eines Konjunkturprogramms seitens des französischen Staats und der Region gefördert worden sei. "Zum Schutz unserer Kunden, unserer Lieferanten und unseres Personals hat sich das Unternehmen unter den Schutz des Gesetzes gestellt und einen Antrag auf das ‚Regime de sauvegarde‘ gestellt." Dies entspreche dem amerikanischen Chapter 11 und soll Unternehmen, die sich vorübergehend in Schwierigkeiten befinden, Zeit geben und eine schnelle Erholung unter Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen möglich machen, heißt es. Im Januar hatte Robin Aircraft einen Teil seiner Mitarbeiter entlassen und somit die Zahl von 41 auf 34 reduziert.

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Erschwerend kommt hinzu, dass rund 25 Flugzeuge der DR 400-Familie aufgrund einer von der EASA herausgegebenen Emergency Airworthiness Directive bis auf weiteres am Boden bleiben müssen. Das bereits Ende Dezember veröffentlichte Dokument (2022-0267-E) geht auf Probleme mit dem Hauptholm bestimmter Werknummern ein. Demnach wurden bei der Routinekontrolle eines Hauptholms Probleme erkannt, die zu einer verminderten strukturellen Festigkeit des Flügels bis hin zum Versagen der Tragflächenstruktur führen können. Die Untersuchung ergab laut AD, dass sieben Chargen der betroffenen Teile, die in ausgelieferte Flugzeuge eingebaut wurden, potenziell betroffen sind. Zuvor hatte CEAPR als Inhaber der Musterzulassungen ein entsprechendes Service Bulletin (22120R1) herausgegeben. Alle Flugzeuge, die laut AD nicht betroffen sind, dürfen im Bereich von Lastvielfachen zwischen +3,8/-1,9 g weiter betrieben werden. Die EASA fordert zudem eine Änderung des Flughandbuchs. Die AD sei vorläufig und weitere Maßnahmen können folgen, heißt es.

Robin Aircraft selbst war für eine telefonische Stellungnahme nicht zu erreichen.

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Erscheinungsdatum 25.04.2024